Wenn die Insolvenz einer GmbH zur Privatinsolvenz des Geschäftsführers führen kann

Sven von Bismarck, 28. März 2025

Die GmbH gilt als Schutzschild für Unternehmer – doch dieser Schutz hat klare Grenzen. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt das persönliche Haftungsrisiko für Geschäftsführer erheblich. In diesem Beitrag zeige ich typische Fallstricke, rechtliche Pflichten und konkrete Maßnahmen, wie sich Geschäftsführer wirksam vor persönlicher Haftung schützen können – bevor es zu spät ist.

Viele Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer verlassen sich auf die „Haftungsbeschränkung“ der GmbH – und das ist verständlich. Schließlich wurde die GmbH genau dafür geschaffen: um das unternehmerische Risiko vom privaten Vermögen zu trennen.

Doch in der Realität zeigt sich immer wieder: Dieser Schutz ist nicht absolut. Und gerade in Krisensituationen kann es schnell passieren, dass die persönliche Haftung greift – mit gravierenden Folgen.

 

GmbH – eigentlich haftungsbeschränkt?

Grundsätzlich schützt die GmbH das Privatvermögen der Gesellschafter und Geschäftsführer. Dieser Schutz gilt aber nur, wenn die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden.

Und genau hier wird es gefährlich: Wer als Geschäftsführer Fehler macht oder zu spät reagiert, kann schnell selbst in den Fokus geraten – zivilrechtlich und strafrechtlich.
 

Typische Risiken für Geschäftsführer

Es gibt einige typische Konstellationen, die gefährlich werden können:

1. Versäumnis des Insolvenzantrags

Wenn eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden (§ 15a InsO). Erfolgt das nicht, haftet der Geschäftsführer persönlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife – zusätzlich droht ein Strafverfahren.

2. Persönliche Bürgschaften und Sicherheiten

Oft stellen Geschäftsführer private Sicherheiten für Firmenkredite oder bürgen für Leasingverträge. Wird die GmbH insolvent, haftet der Geschäftsführer dann aus dem privaten Vermögen – ohne Wenn und Aber.

3. Haftung für Steuer- und Sozialabgaben

Das Finanzamt und die Krankenkassen prüfen bei einer GmbH-Insolvenz genau. Wer hier Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt hat, wird privat in Regress genommen – unabhängig vom GmbH-Vermögen.

4. Pflichtverletzungen und grobe Fahrlässigkeit

Handelt der Geschäftsführer fahrlässig oder vorsätzlich – etwa durch Missachtung gesetzlicher Pflichten –, kann er direkt persönlich auf Schadensersatz verklagt werden. Das gilt auch für sogenannte „deliktische Handlungen“.

 

Einblick aus der Praxis

Ich erinnere mich gut an einen Fall, bei dem ein Geschäftsführer voller Überzeugung sagte: „Ich hab' ja eine GmbH – mein Haus ist sicher.“
Ein halbes Jahr später war das anders. Eine versäumte Insolvenzanmeldung, unterschriebene Bürgschaften und nicht abgeführte Lohnsteuer führten dazu, dass er persönlich in die Haftung genommen wurde. Die GmbH war insolvent – und kurz darauf auch seine private Existenz gefährdet.

Das war einer der Momente, der mir sehr klar gezeigt hat: Es oft nicht böser Wille – nur Unwissenheit oder Aufschub reichen aus, um in eine persönliche Krise zu geraten. Genau deshalb ist es mir heute ein Anliegen, Geschäftsführer frühzeitig für dieses Thema zu sensibilisieren.

 

Wie kann man sich schützen?

Der beste Schutz ist Vorsorge – und eine klare Sicht auf die eigenen Pflichten. Hier einige praktische Empfehlungen:

  • Liquidität und Bilanz regelmäßig überwachen
  • Wichtige Entscheidungen dokumentieren – sauber und nachvollziehbar
  • Persönliche Bürgschaften sehr kritisch prüfen
  • Bei ersten Anzeichen einer Krise frühzeitig fachlichen Rat einholen
  • Im Zweifel rechtzeitig Insolvenzrechtsexperten einbeziehen

 

Fazit

Die GmbH schützt – aber nicht automatisch. Wer als Geschäftsführer seine Pflichten ernst nimmt, hat gute Chancen, privat sicher zu bleiben. Wer zu lange wartet oder sich in Sicherheit wiegt, riskiert sehr viel – manchmal alles.

Wenn Sie sich in einer kritischen Lage befinden oder Ihre Haftungsrisiken einschätzen lassen möchten, schreiben Sie mir gerne. Ich melde mich persönlich.


– Sven von Bismarck

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