Wenn man als Geschäftsführer gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen leitet, ist das oft ein Zeichen von Vertrauen, Aufgabenteilung und Effizienz. Doch gerade in Krisenzeiten – insbesondere in der Insolvenz – kann sich diese Konstellation zur persönlichen Haftungsfalle entwickeln. Was viele nicht wissen: Selbst wenn ein Geschäftsführer nicht unmittelbar gehandelt hat, kann er dennoch für Pflichtverletzungen eines Mitgeschäftsführers persönlich haften. Das kann teuer werden – und vor allem unangenehm überraschen.
Haftung in der Geschäftsführung: Mehr als nur Teamarbeit
Die Geschäftsführung einer GmbH ist nicht nur eine Frage der Kompetenzverteilung, sondern auch eine juristische Verantwortungsgemeinschaft. Jeder Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt – insbesondere im Hinblick auf das Insolvenzrecht .
Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH, besteht eine klare Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung (§ 15a InsO). Wird diese Frist versäumt, haften alle Geschäftsführer – unabhängig davon, wer konkret die Anmeldung hätte veranlassen müssen.
Das Problem: Unwissenheit schützt nicht
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Geschäftsführer sich aufteilen: Einer kümmert sich ums Tagesgeschäft, ein anderer um Finanzen, wieder einer um Marketing oder HR. Doch die Gerichte sehen das anders: Jeder Geschäftsführer muss sich selbst ein Bild von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens machen – eine "blinde" Delegation ist gefährlich.
Wer also glaubt, die finanziellen Details seien „Sache des Kollegen“ und man müsse sich nicht aktiv einmischen, riskiert im schlimmsten Fall eine persönliche Haftung – etwa für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geleistet werden. Und das betrifft nicht nur große Summen, sondern kann auch bei „alltäglichen“ Zahlungen wie Löhnen, Miete oder Lieferantenrechnungen greifen.
Aus der Praxis: Eine persönliche Erfahrung
Ich selbst habe ein Unternehmen in der Insolvenz begleitet, bei dem genau diese Problematik zur bitteren Realität wurde. Der Mitgeschäftsführer war eigentlich nicht für die Finanzen zuständig und hatte darauf vertraut, dass „der Kollege das schon im Griff hat“. Doch genau dieses Vertrauen wurde ihm zum Verhängnis.
Als sich herausstellte, dass der andere Geschäftsführer die Zahlungsunfähigkeit zu spät erkannt – oder ignoriert – hatte, geriet auch der unbeteiligte Geschäftsführer ins Visier. Denn er hätte sich aktiv informieren müssen. Es war erschütternd zu sehen, wie jemand, der eigentlich pflichtbewusst arbeitete, plötzlich mit der Aussicht auf persönliche Haftung konfrontiert war – allein, weil er zu sehr auf den anderen vertraut hatte.
Diese Erfahrung hat mir einmal mehr gezeigt: Verantwortung in der Geschäftsführung ist nicht teilbar . Jeder muss wachsam bleiben, gerade in finanziellen Krisen. Es reicht nicht, nur seinen eigenen Bereich im Blick zu behalten. Die rechtlichen Risiken machen keine Ausnahmen für gut gemeinte Arbeitsteilung.
Was kann man tun?
Die gute Nachricht: Man ist der Haftung nicht schutzlos ausgeliefert. Hier einige Maßnahmen, die jeder Geschäftsführer ernst nehmen sollte:
Fazit: Verantwortung kennt keine Ausrede
Mitgeschäftsführer zu sein bedeutet nicht nur, gemeinsam Entscheidungen zu treffen – sondern auch, gemeinsam für deren Konsequenzen zu stehen. Die Gefahr, für das Fehlverhalten eines Kollegen in der Insolvenz persönlich zu haften, ist real und ernst zu nehmen. Umso wichtiger ist es, als Geschäftsführer stets wachsam, informiert und dokumentierend zu handeln – besonders in stürmischen Zeiten.
Denn am Ende zählt nicht, wer die Verantwortung abgibt, sondern wer sie übernimmt.
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Bitte beachten Sie, dass ich selbst keine Rechtsberatung anbiete – bei rechtlichen Fragestellungen vermittle ich Ihnen aber gern den direkten Kontakt zu spezialisierten Rechtsanwälten oder Insolvenzexperten, mit denen ich vertrauensvoll zusammenarbeite.
Schreiben Sie mir einfach eine Nachricht oder nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf – manchmal ist ein offenes Gespräch der erste Schritt zur richtigen Entscheidung.
Ich melde mich persönlich bei Ihnen zurück.
– Sven von Bismarck
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