Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedinungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von vonbismarckX / Sven von Bismarck (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
    Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden – insbesondere Einkaufsbedingungen – finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
     
  2. Leistungen und Vertragsgegenstand
    Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen in den Bereichen Executive Advisory, Turnaround Management, Restrukturierung, Interimsmanagement, Fund Raising, Beteiligungen und verwandte Themen.
    Der Auftragnehmer schuldet keine Erfolgsgarantie, sondern eine fachlich sorgfältige Dienstleistung nach bestem Wissen.
    Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist das jeweilige schriftliche Angebot oder der Vertrag.
     
  3. Vorrang individueller Vereinbarungen
    Individuelle Vereinbarungen (z. B. in Angeboten oder Projektverträgen) gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor. Diese AGB gelten ergänzend.
     
  4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
    Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern die vertraglich geschuldete Leistung erbracht wurde.
    Eine Zurückbehaltung oder Kürzung des Honorars ist ausgeschlossen, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
    Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu erheben – andernfalls gelten sie als anerkannt.
    Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt:
    - gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen,
    - die Leistungserbringung auszusetzen,
    - eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen.
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
     
  5. Nutzungsrechte und Vertragsstrafe
    Alle im Rahmen der Zusammenarbeit entstehenden Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers.
    Der Kunde erhält erst nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
    Eine Nutzung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe vor vollständiger Zahlung ist untersagt.
    Jede schuldhafte Zuwiderhandlung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 je Einzelfall.
    Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe wirtschaftlicher Vorteile – bleiben unberührt.
     
  6. Vertraulichkeit
    Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen.
    Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
    Auf Wunsch sind vertrauliche Unterlagen nach Projektende zurückzugeben oder zu löschen.
     
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
    Dies umfasst insbesondere:
    - Zugang zu Entscheidungsträgern und Unterlagen,
    - Rückmeldungen, Freigaben,
    - einen festen Ansprechpartner.
    Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung verschieben Fristen automatisch. Ein Verzug des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
    Kommt der Kunde seinen Pflichten trotz schriftlicher Fristsetzung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt:
    a) die Leistung auszusetzen,
    b) das Projekt zu beenden,
    c) die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.
    Schäden oder Mehrkosten infolge unterlassener Mitwirkung trägt der Kunde.
     
  8. Haftung
    Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
    Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – begrenzt auf den vertraglich vereinbarten Gesamtbetrag.
    Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    Die Beweislast für das Vorliegen einer Pflichtverletzung trägt der Kunde.
     
  9. Kündigung und vorzeitige Beendigung
    Eine ordentliche Kündigung ist bei projektbezogenen Einzelverträgen ausgeschlossen.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten.
    Die objektive Nachvollziehbarkeit gilt durch Stundenzettel, Tätigkeitsnachweise oder Zwischenstände als erbracht.
    Ein Anspruch auf Rückforderung bereits gezahlter Honorare besteht nicht.
     
  10. Nutzung durch Dritte / Freistellung
    Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte – z. B. Banken, Investoren, Aufsichtsgremien, Berater – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
    Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
    Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer unbefugten oder kontextfremden Nutzung der Arbeitsergebnisse resultieren.
    Dies gilt insbesondere für Folgeschäden aus missverstandener oder manipulierter Weiterverwendung – außer im Fall vorsätzlicher Falschangaben des Auftragnehmers.
    Der Kunde trägt in diesen Fällen auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
     
  11. Schutz geistigen Eigentums
    Vorbestehende oder während des Projekts entwickelte eigene Methoden, Templates, Darstellungen oder Visualisierungstechniken des Auftragnehmers verbleiben in seinem geistigen Eigentum.
    Sie dürfen nur im Rahmen des konkreten Projekts und nur bei vollständiger Bezahlung verwendet werden.
     
  12. Änderung des Leistungsumfangs
    Leistungsänderungen oder Erweiterungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
    Ohne Zustimmung besteht keine Pflicht zur Umsetzung oder Berücksichtigung.
     
  13. Streitvermeidung / Eskalationsregel
    Die Parteien verpflichten sich, vor Einleitung rechtlicher Schritte eine Klärung auf Managementebene innerhalb von 10 Werktagen zu versuchen.
    Dies gilt nicht bei unaufschiebbaren Maßnahmen zur Sicherung von Rechten.
     
  14. Referenznennung
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden nach Projektabschluss als Referenz (z. B. auf der Website oder in Pitch-Dokumenten) zu benennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
     
  15. Schriftform
    Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
    Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
    E-Mails genügen der Schriftform, sofern sie in einem geschäftlichen Kontext eindeutig sind.
     
  16. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
    Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

 

Hamburg, Juni 2025

Impressum

Verantwortlich:

Angaben gemäß § 5 TMG

Sven von Bismarck
vonbismarckX
Unternehmensberatung & Executive Services
Rissener Landstraße 181
22559 Hamburg
Deutschland

 

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 151 / 23207900
E-Mail: contact@vonbismarck-x.com
Website: www.vonbismarck-X.com

 

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 345837705

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Sven von Bismarck
[Adresse wie oben]

 

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Hinweis zur geschlechtsneutralen Sprache

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