FAQ zu Restrukturierung, Beteiligungen und Investorenarbeit

Klare Antworten auf häufige Fragen – aus der Praxis für die Praxis.

Ob Sanierungsgutachten, Unternehmensverkauf, Managementbeteiligung oder Deal-Struktur: Hier finden Sie kompakte Einblicke und professionelle Einschätzungen zu Themen, die in der Praxis wirklich entscheiden.

Ein lächelnder Mann in einem weißen Hemd sitzt vor einem Laptop in einem Bücherraum.

Einführung

In der täglichen Praxis stellen sich viele Fragen immer wieder – sei es im Kontext von Restrukturierung, Unternehmensführung oder Beteiligungen. In dieser FAQ-Sektion finden Sie prägnante Antworten auf zentrale Fragen, wie sie Mandanten, Investoren oder Partner typischerweise stellen.

Die bisherigen Themen im Überblick:

  • IDW S6: Allgemeine Fragen
  • StaRUG – Unternehmensstabilisierung mit Potenzial 
  • Unternehmerfragen rund um die GmbH
  • Themen zur Restrukturierung & Sanierung
  • Fragen zur Zusammenarbeit mit Beratern
  • Rolle von Investoren & Beteiligungen in der Krise
  • Sanierungsrecht in Deutschland – StaRUG, ESUG & Co.

 

IDW S6: Allgemeine Fragen 

Was ist der IDW S6-Standard?

Der IDW S6 ist ein vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelter Standard für Sanierungskonzepte. Er definiert, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen ein Sanierungsgutachten erfüllen muss, um z. B. von Banken zur Kreditvergabe herangezogen werden zu können.

Wofür wird ein IDW S6-Gutachten benötigt?

In Unternehmenskrisen dient das Gutachten als Entscheidungsgrundlage für Gläubiger, insbesondere Banken. Es prüft, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist, und zeigt einen realistischen Weg zur nachhaltigen Restrukturierung auf.

Welche Elemente muss ein IDW S6-Gutachten enthalten?

Ein vollständiges Gutachten umfasst:

  • eine fundierte Krisenanalyse (Ursachen, Entwicklung),
  • ein realistisches Zielbild des sanierten Unternehmens,
  • konkrete Maßnahmen inkl. Zeitplan und Verantwortlichkeiten,
  • eine integrierte Unternehmensplanung (GuV, Bilanz, Cashflow),
  • eine systematische Beurteilung der Sanierungsfähigkeit.

Warum scheitern viele IDW S6-Gutachten in der Umsetzung?

Weil sie oft nur formal erstellt werden – als Bankunterlage. Häufige Probleme sind:

  • fehlende Einbindung der operativen Führung,
  • abstrakte Maßnahmen ohne klare Priorisierung,
  • mangelnde Kommunikation gegenüber anderen Stakeholdern.

Was unterscheidet ein wirksames Sanierungskonzept von einem formalen Gutachten?

Ein wirksames Konzept ist strategisch fundiert, operativ führbar und kommunikativ tragfähig. Es ist kein reines Papierprodukt, sondern ein praxistauglicher Handlungsrahmen.

Welche typischen Fehler sollten Unternehmen bei der Erstellung eines IDW S6 vermeiden?

  • Gutachten nur als juristische Absicherung verstehen,
  • Stakeholder nicht einbinden,
  • Maßnahmen zu allgemein oder unrealistisch planen,
  • keine operative Umsetzungsbegleitung sicherstellen.

Was macht ein gutes Sanierungskonzept aus?

Laut Sven von Bismarck braucht es:

  • Klarheit der Strategie – ehrliche Bestandsaufnahme und erreichbares Zielbild.
  • Führbarkeit der Umsetzung – konkrete, realistische Maßnahmen im Alltag.
  • Bankentaugliche Argumentation – belastbare Zahlen, plausible Logik, klare Sprache.

Wie lassen sich unterschiedliche Perspektiven in einem Sanierungskonzept integrieren?

Indem man nicht nur die Sichtweise der Banken abbildet, sondern auch die Interessen des Managements, der Eigentümer und operativen Einheiten berücksichtigt – und daraus ein gemeinsames Bild des Machbaren formt.

Wie kann ein bereits erstelltes IDW S6-Gutachten nachträglich wirksam gemacht werden?

Beispielsweise durch:

  • Nachjustierung der Maßnahmenplanung mit dem Führungsteam,
  • klare Kommunikationslinien für alle Stakeholder,
  • Umsetzungsbegleitung mit regelmäßiger Steuerung und Reporting.

Was zeigt das Fallbeispiel eines süddeutschen Zulieferers?

Ein formal korrektes, extern erstelltes IDW S6-Gutachten reichte nicht aus – es fehlte die Anschlussfähigkeit zur operativen Realität. Erst durch gezielte Nacharbeit (Workshops, Maßnahmenpriorisierung, Kommunikation) konnte das Konzept in die Umsetzung geführt werden. Ergebnis: Rückkehr zur Profitabilität binnen 12 Monaten.

Reicht ein formal korrektes IDW S6 für eine erfolgreiche Sanierung?

Nein. Ein IDW S6 schafft bestenfalls formale Voraussetzungen – echte Wirkung entsteht erst durch Verantwortung, Führungsstärke und kommunikative Umsetzung.

Wie gefährlich ist die rein formale Anwendung des IDW S6?

Sie kann zu einem Scheinsanierungseffekt führen: Das Gutachten erfüllt alle Anforderungen auf dem Papier, aber es findet keine tatsächliche Veränderung im Unternehmen statt. Das Risiko: Vertrauensverlust, weitere Verschlechterung, Insolvenz.

Was ist der Beratungsansatz von Sven von Bismarck im IDW S6-Kontext?

  • Unternehmerisch geprägt statt formalistisch,
  • mit klarer Führung, Substanz und Realitätsnähe,
  • interdisziplinär (Executive-, Beirats- und Investorenerfahrung),
  • abgestimmt auf das operative Machbare.

Wann sollte ein Unternehmen ein IDW S6-Gutachten beauftragen?

Sobald absehbar ist, dass die Fortführung gefährdet ist – z. B. durch Liquiditätsprobleme, strukturelle Defizite oder schwindendes Vertrauen bei Banken. Je früher, desto besser.

Welche Rolle spielen externe Berater bei IDW S6-Gutachten?

Sie können Struktur geben, objektiv analysieren und die Kommunikation mit Banken führen. Entscheidend ist jedoch, dass sie auch das Management einbinden und den Plan zur Umsetzung bringen – nicht nur ein formales Papier liefern.

Wie lange dauert die Erstellung eines IDW S6-Gutachtens?

Typischerweise 4–8 Wochen, abhängig von der Unternehmensgröße, Datenverfügbarkeit und Tiefe der Krise.

Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung des Gutachtens?

Nicht der Gutachter, sondern die Geschäftsführung. Das Gutachten soll helfen, Verantwortung wahrzunehmen – nicht sie zu delegieren.

StaRUG – Unternehmensstabilisierung mit Potenzial

Was ist das StaRUG?

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht Unternehmen eine außergerichtliche Sanierung, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Es bietet einen rechtssicheren Rahmen zur Restrukturierung mit ausgewählten Gläubigergruppen.

Welche Voraussetzungen gelten für ein StaRUG-Verfahren?

Voraussetzung ist das Vorliegen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit – die Zahlungsunfähigkeit selbst darf noch nicht eingetreten sein. Zudem braucht es einen tragfähigen Restrukturierungsplan.

Warum wird das StaRUG in der Praxis bisher so selten genutzt?

Vier Gründe dominieren:

  1. Hohe Anforderungen an die Erstellung des Plans
  2. Gerichtliche Elemente schrecken viele ab
  3. Die Unternehmensleitung trägt weiterhin volle Verantwortung
  4. Ein tragfähiges Berater- und Investorenumfeld fehlt häufig

Welche Vorteile bietet das StaRUG gegenüber klassischen Insolvenzverfahren?

  • Früher Eingriff möglich
  • Beteiligung einzelner Gläubiger(gruppen)
  • Teilweise Restrukturierung ohne Gesamtvergleich
  • Rechtssicherheit durch gerichtliche Bestätigung möglich
  • Diskretere Verfahren als bei Insolvenzverfahren

Für wen ist das StaRUG geeignet?

Das Verfahren eignet sich für Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind, über belastbare Pläne verfügen und gezielt mit bestimmten Gläubigern verhandeln wollen. Idealerweise begleitet durch erfahrene Restrukturierungsberater.

Welche Risiken bestehen beim Einsatz des StaRUG?

  • Öffentlichkeitswirkung trotz außergerichtlicher Struktur
  • Hohe Anforderungen an das Management
  • Ablehnung des Plans durch Gläubiger oder Gericht
  • Fehlendes Vertrauen der Stakeholder kann das Verfahren untergraben

Was müssen Unternehmer konkret tun, wenn sie das StaRUG nutzen wollen?

  1. Liquiditätsplanung und Kassenstatus aufstellen
  2. Gläubigerstruktur analysieren
  3. Erfahrene Berater einbinden
  4. Management auf Transparenz und Krisenkommunikation vorbereiten
  5. Alternativen und Exit-Szenarien durchspielen

Wie können Investoren und Banken vom StaRUG profitieren?

Durch frühzeitige Einbindung gewinnen sie Einfluss und können durch Instrumente wie Debt-to-Equity-Swaps attraktive Positionen aufbauen – bei gleichzeitigem Schutz ihrer Forderungen.

Was muss sich ändern, damit das StaRUG besser wirkt?

  • Aufklärung und Schulung für Unternehmer
  • Etablierung eines neuen Beraterprofils („Frühwarnberater“)
  • Sensibilisierung von Kapitalgebern
  • Schutz der Vertraulichkeit im Verfahren

Wird sich das StaRUG durchsetzen?

Das bleibt offen. Der rechtliche Rahmen steht – doch sein Erfolg hängt davon ab, ob Unternehmer, Berater und Investoren bereit sind, das Instrument aktiv und strategisch zu nutzen.

Unternehmerfragen rund um die GmbH

Was muss ich als Geschäftsführer einer GmbH unbedingt beachten?

Als Geschäftsführer tragen Sie nicht nur operative Verantwortung, sondern auch rechtliche Pflichten – z. B. im Bereich Buchführung, Steuern, Insolvenzantragspflicht oder Gesellschafterinteressen. Oft geht es nicht um formale Fehler, sondern um unterlassene Maßnahmen. Ich helfe dabei, typische Risiken früh zu erkennen und pragmatisch abzusichern. Bei juristisch sensiblen Themen ziehe ich spezialisierte Kanzleien hinzu.

Kann ich als Gesellschafter auch haften?

Grundsätzlich ist die Haftung auf die Einlage beschränkt. In der Praxis können aber z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen, Gesellschafterdarlehen oder unklare Weisungsverhältnisse zu Haftungsrisiken führen. Ich unterstütze dabei, solche Strukturen rechtzeitig zu klären und professionell aufzusetzen – ggf. gemeinsam mit rechtlichen oder steuerlichen Beratern.

Wann muss ich über eine Insolvenz der GmbH nachdenken?

Nicht erst, wenn das Konto leer ist. Die Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) können bereits Monate vorher vorliegen – ohne dass sie im Tagesgeschäft sofort auffallen. Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftliche Lage und bespreche mögliche Wege – inklusive präventiver Maßnahmen, die oft eine Insolvenz vermeiden oder steuern helfen.

Ich habe gehört, dass Geschäftsführer „mit dem Privatvermögen haften“. Stimmt das?

Teilweise – ja. Wenn Pflichten verletzt werden (z. B. verspäteter Insolvenzantrag, Steuervergehen), kann es zur persönlichen Haftung kommen. Das Risiko entsteht oft nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissenheit oder falscher Prioritätensetzung. Ich sensibilisiere für typische Fehlerquellen und erarbeite mit Ihnen eine belastbare Compliance-Agenda.

Was ist bei Gesellschafterstreit oder Ausscheiden eines Partners zu beachten?

Spätestens wenn Konflikte auftreten, zeigt sich die Qualität des Gesellschaftsvertrags. Themen wie Abfindung, Stimmrechte, Nachfolge oder Wettbewerbsverbote sollten frühzeitig geregelt sein. Ich begleite solche Prozesse mit Blick auf wirtschaftliche, zwischenmenschliche und strategische Aspekte – und binde bei Bedarf einen erfahrenen Anwalt ein.

Wir planen eine Kapitalerhöhung – was ist dabei zu beachten?

Kapitalmaßnahmen sind nicht nur ein formaler Akt. Es geht oft auch um Machtverhältnisse, Investorenansprache, Verwässerungsschutz und Governance. Ich unterstütze bei der Strukturierung und Kommunikation – rechtlich begleitet wird der Prozess durch einen Notar und ggf. juristische Fachberatung.

Ich möchte mit einer GmbH starten – wie gehe ich das am besten an?

Ob Gründung, Kauf oder Umwandlung: Die Wahl der richtigen Struktur ist strategisch entscheidend. Ich helfe, die passende Lösung zu finden, die Rolle von Gesellschaftern, Geschäftsführung und Kapitalbedarf sinnvoll zu gestalten – und bringe bei Bedarf erfahrene Gründungspartner oder Anwälte mit an Bord.

Woran erkenne ich, ob unsere GmbH „gesund aufgestellt“ ist?

Nicht nur der Kontostand ist entscheidend. Kapitalstruktur, Cashflows, Verbindlichkeiten, Haftungen, Geschäftsmodell und Governance gehören auf den Prüfstand. Ich biete eine strukturierte Analyse und konkrete Empfehlungen – für Gesellschafter, Geschäftsführer oder Investoren.

Was ist der Vorteil einer GmbH & Co. KG – und worauf muss ich achten?

Die GmbH & Co. KG verbindet unternehmerische Flexibilität mit Haftungsbegrenzung: Die GmbH übernimmt als Komplementärin die persönliche Haftung, während die eigentlichen Kapitalgeber als Kommanditisten auftreten. Besonders bei Familienunternehmen oder Beteiligungsmodellen ist diese Struktur beliebt. Ich prüfe mit Ihnen, ob sie zu Ihrer Situation passt – und achte dabei nicht nur auf rechtliche, sondern auch auf steuerliche und strategische Aspekte. Für die konkrete Umsetzung arbeite ich mit erfahrenen Steuerberatern und Kanzleien zusammen.

Themen zur Restrukturierung & Sanierung

Wann brauche ich ein IDW S6-Gutachten – und wann reicht ein einfaches Sanierungskonzept?

Ein IDW S6-Gutachten brauchen Sie dann, wenn die Bank es verlangt. Punkt.
Das passiert meist, wenn Sie ein bestehendes Engagement restrukturieren möchten – z. B. durch Tilgungsaussetzung, neue Linien oder Fristverlängerungen. Auch Förderkredite oder staatliche Programme setzen oft ein solches Gutachten voraus.

Ein einfaches Sanierungskonzept kann dagegen ausreichen, wenn Sie:

  • eigenkapitalseitig sanieren,
  • ohne externe Finanzierung restrukturieren, oder
  • erstmal intern Klarheit gewinnen wollen, bevor Sie nach außen kommunizieren.

Entscheidend ist also: Wer ist Ihr Adressat – und was wollen Sie erreichen?

Was bringt mir das StaRUG wirklich – und wo liegen die Grenzen?

Das StaRUG ist kein Notfallknopf, sondern ein Frühwarnsystem mit eingebautem Werkzeugkasten. Es hilft Ihnen dann, wenn Ihr Unternehmen zukunftsfähig, aber akut angeschlagen ist – und Sie sich mit Gläubigern vor der Insolvenz einigen wollen.

Vorteile:

  • Sie behalten die Kontrolle.
  • Sie vermeiden das Stigma der Insolvenz.
  • Sie können gezielt einzelne Gläubigergruppen einbinden – nicht alle.

Aber:

  • Ohne belastbares Sanierungskonzept bringt das Verfahren wenig.
  • Banken und Berater müssen an einen Tisch – das kostet Zeit, Geld und Nerven.
  • Die Umsetzung scheitert oft an der Realität, nicht am Gesetz.

Kurz: StaRUG kann helfen – aber nur, wenn vorher Hausaufgaben gemacht wurden.

Wie früh sollte ich mit einer Restrukturierung anfangen – und woran erkenne ich den richtigen Zeitpunkt?

Früher, als Sie denken.
Wer bis zur Zahlungsunfähigkeit wartet, hat meist keine Gestaltungsoptionen mehr – nur noch Schadensbegrenzung.

Erste Warnzeichen:

  • Die Bank stellt unangekündigte Fragen zum Cashflow.
  • Der Steuerberater warnt vor Liquiditätsengpässen.
  • Sie zahlen mehr Rechnungen „strategisch“ als strukturiert.
  • Gute Leute kündigen.

Dann ist es Zeit zu handeln. Nicht mit Panik – sondern mit Plan.

Was kostet ein Sanierungsgutachten – und was kostet es, keines zu haben?

in professionelles Gutachten nach IDW S6 kostet in der Regel zwischen 20.000 und 100.000 €, je nach Unternehmensgröße, Komplexität und Datenlage.

Teuer? Vielleicht.
Aber: Die meisten Insolvenzen kosten ein Vielfaches – wirtschaftlich und persönlich.

Ohne Gutachten riskieren Sie:

  • Fördermittel nicht zu erhalten
  • mit der Bank in einen Teufelskreis zu geraten
  • als Geschäftsführer später in die Haftung genommen zu werden

Fazit: Ein gutes Gutachten ist kein Kostenblock, sondern ein Risikoschutz.

Wie läuft eine Sanierung mit Banken und Investoren konkret ab?

Sanierung ist kein Sprint, sondern ein Verhandlungsprozess. Meist läuft es in fünf Phasen ab:

  1. Bestandsaufnahme – Wo stehen wir wirklich?
  2. Konzept & Strategie – Was ist machbar und plausibel?
  3. Kommunikation – Wer muss wann informiert werden?
  4. Verhandlungen – Wer trägt welchen Beitrag?
  5. Umsetzung & Monitoring – Wer bleibt an Bord?

Wichtig: Banken prüfen nüchtern, Investoren rechnen hart – aber beides ist kein Widerspruch zu einer tragfähigen Lösung.
Entscheidend ist, wer moderiert – und wie glaubwürdig das Gesamtbild wirkt.

Fragen zur Zusammenarbeit mit Beratern

Woran erkenne ich einen guten Restrukturierungsberater?

An drei Dingen: Klarheit, Unabhängigkeit und Erfahrung.

Ein guter Berater…

  • spricht Ihre Sprache – nicht nur die der Banken oder Juristen
  • benennt unangenehme Wahrheiten früh, statt falsche Hoffnung zu machen
  • kann zwischen Analyse, Strategie und Umsetzung wechseln
  • kennt nicht nur Excel – sondern auch die Realität am Verhandlungstisch

Mein persönlicher Maßstab: Ein guter Restrukturierer hilft nicht nur, die Kurve zu kriegen – sondern auch, sie wieder souverän zu fahren.

Was passiert eigentlich nach dem Gutachten – und wer setzt es um?

Ein Gutachten ist ein Startpunkt – kein Sanierungsprogramm.
Die Frage ist: Wer übernimmt Verantwortung für die Umsetzung?

Drei typische Szenarien:

  • Das Management setzt um – mit externer Unterstützung.
  • Ein CRO (Chief Restructuring Officer) übernimmt temporär das Ruder.
  • Ein Investor bringt frisches Kapital und neues Management.

Klar ist: Ohne klares Umsetzungssetup bleibt das beste Konzept Papier.

Kann ein Sanierungsberater auch als Investor auftreten?

Ja – aber nur, wenn die Rollen transparent getrennt sind.

Wenn ein Berater zugleich Kaufinteresse hat, sollte das offengelegt und vertraglich sauber geregelt sein. Andernfalls droht ein Interessenkonflikt:

  • Ist das Sanierungskonzept objektiv – oder darauf ausgelegt, günstig zu kaufen?
  • Werden alle Optionen geprüft – oder nur die, die zum Einstieg passen?

Ich handhabe das so: Erst Berater, dann Investor – oder ein klares „Entweder-Oder“ mit neuen Verhandlungspartnern. Das schafft Vertrauen und verhindert spätere Konflikte.

Wie sieht eine typische Zusammenarbeit aus – was kommt auf mich zu?

Kein Berater übernimmt Ihr Unternehmen – aber ein guter begleitet Sie so, dass Sie handlungsfähig bleiben.

Typischer Ablauf:

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung – Wo stehen Sie? Was ist realistisch?
  2. Kickoff mit Faktencheck & Zielbild
  3. Konzeptentwicklung mit Zahlen, Szenarien, Maßnahmenplan
  4. Abstimmung mit Stakeholdern – Banken, Gesellschafter, ggf. Investoren
  5. Begleitung der Umsetzung oder Übergabe an die nächste Instanz

Mein Stil: So viel wie nötig, so wenig wie möglich – aber immer klar in der Sache.

Muss ich mir einen Berater überhaupt leisten können – oder hilft der auch, wenn es eng wird?

Gute Beratung muss bezahlbar bleiben – gerade in der Krise.
Viele Mandanten scheuen den Schritt aus Angst vor hohen Kosten. Dabei gilt:

  • In frühen Phasen kann mit kleinem Budget viel erreicht werden
  • Fördermittel (z. B. BAFA) oder Banken übernehmen teilweise Beratungskosten
  • Ich arbeite auf Wunsch auch phasenweise, mit Erfolgskomponente oder Pauschalen – wenn das Modell zur Situation passt

Denn eines ist klar: Schlechte Beratung ist teuer – gute Beratung ist oft günstiger als der zweite Fehler.

Rolle von Investoren & Beteiligungen in der Krise

Kaufen Investoren wirklich Unternehmen in der Krise – und wenn ja: welche?

Ja – aber nicht alle.

Investoren steigen ein, wenn sie eine Zukunft sehen. Gesucht werden Unternehmen mit:

  • soliden Kernstrukturen (Kunden, Produkte, Know-how),
  • temporären Problemen (z. B. Finanzierung, Management, Marktumbruch),
  • realistischer Sanierungsperspektive – und
  • einem verlässlichen Partner vor Ort.

Typische Zielunternehmen:

  • Entwickler mit Baustellen, aber guten Lagen
  • Industrieunternehmen mit Nachfolgeproblem
  • Dienstleister mit operativer Schwäche, aber Kundenbindung

Wichtig: Investoren wollen keine Insolvenzmasse – sie wollen Potenzial mit Plan.

Was macht ein Investor in der Krise eigentlich anders als ein Berater?

Ein Investor übernimmt unternehmerisches Risiko – ein Berater bleibt außerhalb der Bilanz.

Der Investor…

  • bringt Kapital und Struktur
  • stellt ggf. Management und Beirat
  • entscheidet über Exit-Strategien

Der Berater…

  • analysiert, strukturiert, begleitet
  • moderiert zwischen Stakeholdern
  • bleibt unabhängig

Beides kann sich ergänzen – aber es braucht klare Rollen.

Wie gehe ich mit einem Kaufinteresse um, wenn mein Unternehmen gerade unter Druck steht?

Zwei Regeln:

  1. Nicht in die Ecke drängen lassen.
  2. Zeit gewinnen – ohne zu blockieren.

Wenn ein Investor Interesse zeigt, heißt das noch lange nicht, dass ein Deal zustande kommt.
Wichtig ist, professionell zu prüfen:

  • Was ist das Angebot wert – und zu welchen Bedingungen?
  • Gibt es Alternativen (Sanierung, Teilverkauf, stille Beteiligung)?
  • Passt der Investor kulturell und strategisch?

Mein Rat: Lassen Sie sich nicht von der Schwäche treiben – sondern von einer Lösung, die trägt.

Was ist ein Bieterkonsortium – und warum kann das gerade in schwierigen Fällen helfen?

Ein Bieterkonsortium ist ein Zusammenschluss mehrerer Investoren, die gemeinsam ein Unternehmen erwerben – meist über ein zwischengeschaltetes Vehikel (SPV).

Vorteile in der Krise:

  • Risiken werden verteilt
  • Kapital kann schneller mobilisiert werden
  • unterschiedliche Kompetenzen ergänzen sich

In meinem Ansatz bedeutet das:
Ich identifiziere passende Kapitalgeber (z. B. Family Offices, Unternehmer, Branchennahme Investoren) und bringe sie geordnet zusammen – statt auf die „eine große Lösung“ zu warten.

Wann ist eine stille Beteiligung sinnvoll – und wann lieber ein klassischer Einstieg?

Eine stille Beteiligung ist dann sinnvoll, wenn:

  • der Unternehmer die Kontrolle behalten will
  • schnelle Kapitalzufuhr nötig ist, ohne Veränderung im Handelsregister
  • die Situation diskret bleiben soll

Ein klassischer Einstieg (offene Beteiligung oder Mehrheit) ist besser, wenn:

  • strukturelle Veränderungen nötig sind
  • Managementwechsel geplant ist
  • externe Wahrnehmung (z. B. bei Banken) eine klare Lösung verlangt

Fazit: Die Beteiligungsform folgt der Strategie – nicht umgekehrt.

Sanierungsrecht in Deutschland – StaRUG, ESUG & Co.

Was ist das StaRUG und wofür wurde es geschaffen?

Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Es ermöglicht eine frühzeitige, außerinsolvenzliche Sanierung von Unternehmen durch Restrukturierungspläne – ohne Insolvenzverfahren und weitgehend außerhalb der Öffentlichkeit.

Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und ESUG?

  • StaRUG: außergerichtlich, frühzeitig, diskret; Fokus auf Schuldenrestrukturierung (vor allem Finanzverbindlichkeiten).
  • ESUG: steht für das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (2012); verbessert den Zugang zur Insolvenz in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – also innerhalb des Insolvenzrahmens.

Welche Voraussetzungen müssen für das StaRUG erfüllt sein?

  • Drohende, aber noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit
  • Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit
  • Erstellung eines Restrukturierungsplans
  • Optional: gerichtliche Elemente (z. B. Stabilisierungsanordnung, Planabstimmung)

Welche Instrumente bietet das StaRUG konkret?

  • Restrukturierungsplan (vergleichbar mit Insolvenzplan)
  • Stabilisierungsanordnungen (z. B. Vollstreckungsschutz)
  • gerichtliche Planbestätigung (wenn nötig)
  • klassenweise Gläubigerabstimmung
  • Bindungswirkung für Minderheiten

Was sind die Vorteile des StaRUG gegenüber einer Insolvenz?

  • Diskretion
  • Erhalt der Geschäftsführung
  • Keine Insolvenzstigmatisierung
  • Fokus auf finanzielle Umstrukturierung
  • Flexibilität und Verhandlungsspielräume

Was ist die Eigenverwaltung nach § 270a InsO (ESUG)?

Die Eigenverwaltung erlaubt dem Schuldner, das Insolvenzverfahren unter Aufsicht eines Sachwalters selbst durchzuführen. Vorteil: Sanierung „aus eigener Hand“ unter Insolvenzschutz – besonders geeignet bei operativen Problemen.

Wann ist ein Schutzschirmverfahren sinnvoll (§ 270b InsO)?

Wenn ein Unternehmen noch zahlungsfähig ist, aber in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, kann es unter dem Schutzschirmverfahren innerhalb von 3 Monaten einen Sanierungsplan erarbeiten – unter Insolvenzschutz, aber mit Eigenregie.

Was bedeutet „drohende Zahlungsunfähigkeit“ konkret?

Ein Unternehmen ist drohend zahlungsunfähig, wenn es voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig erfüllen kann – ein Prognosezeitraum, der auch rechtlich relevant ist.

Welche Rolle spielt der Restrukturierungsbeauftragte?

Das Gericht kann bei bestimmten Eingriffen (z. B. bei Stabilisierungsanordnungen oder planwidrigen Gläubigerklassen) einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen. Dieser kontrolliert das Verfahren, hat aber keine Eingriffsbefugnis wie ein Insolvenzverwalter.

Gibt es Schutzmechanismen für Gläubiger im StaRUG-Verfahren?

Ja. Gläubigerrechte bleiben gewahrt, es gilt ein Mehrheitsprinzip innerhalb von Gruppen, und der Restrukturierungsplan muss für alle Gruppen angemessen und verhältnismäßig sein.

Wann ist eine Insolvenz trotz StaRUG oder ESUG nicht mehr vermeidbar?

Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, greift die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Das StaRUG darf dann nicht mehr genutzt werden. Auch ein ESUG-Verfahren kann zu spät kommen, wenn keine Finanzierungsbasis mehr besteht.

Welche strategischen Überlegungen sollten Unternehmer anstellen?

  • Frühzeitiges Krisenmonitoring
  • Analyse der eigenen Sanierungsfähigkeit
  • Prüfung außergerichtlicher Optionen (z. B. StaRUG)
  • Einschaltung erfahrener Berater und ggf. vorgerichtliche Gläubigerkommunikation
  • Realistische Einschätzung der eigenen Rolle und Haftungsrisiken

Wie kann ein professioneller Berater bei der Auswahl des richtigen Instruments helfen?

Ein erfahrener Sanierungsberater analysiert nicht nur betriebswirtschaftliche Daten, sondern auch jurische Rahmenbedingungen, Stakeholder-Interessen, Kommunikationsrisiken und externe Wahrnehmung – und entwickelt ein passendes, rechtssicheres Szenario.

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